Waffen sammeln

Waffensammler oder Waffennarr. Zwischen Ansehen und Denunzierung.

Zwischen Sammlern kulturhistorisch bedeutsamer Gegenstände, wozu auch eindeutig die Schusswaffen zählen können, und Waffennarren besteht ein himmelweiter Unterschied, auch wenn ihn die meisten Menschen nicht kennen. Sie sind sich der Beleidung nicht bewusst, die sie Waffenbesitzern antun, wenn sie sie als Waffennarr bezeichnen. 

Die Letzteren sind eher die Menschen, die einfach Waffen besitzen wollen, ohne einen historischen oder technischen Sinn dahinter. Das Wort Narr war und ist bis heute negativ besetzt. Waffensammler sind keineswegs Narren und möchten auch nicht so benannt werden.
Es sind Menschen, die das Kulturgut der Menschheit wahren und erhalten. Wir befassen uns ausführlich und intensiv mit der Geschichte und mit der technischen Entwicklung der Waffen sowie Kultur der Epoche jener Themengebiete, derer wir uns widmen. Waffensammler sind Historiker!

Wer also ernsthaft Waffen sammeln möchte, sollte sich zunächst im Klaren darüber sein, dass es sich keineswegs um das Anhäufen einer Vielzahl an Schusswaffen handelt. Vielmehr bedeutet es zunächst, sich ein genaues Konzept zu überlegen, nach welchem Sie Ihre Sammlung aufbauen möchten. Ich helfe Ihnen dabei.
Machen Sie sich bewusst:

  • Waffen, besonders historische Waffen, sind teuer – mitunter sehr teuer

  • Es gibt sehr strenge Aufbewahrungs-Vorschriften. Diese einzuhalten ist ebenfalls nicht billig.

  • Eine Waffensammlung braucht Platz. Ein schnell unterschätztes Problem. Auch ich habe dies unterschätzt.

  • Was genau interessiert mich an Waffen und welche Art von Waffen:
    - Schusswaffen: Revolver, Pistolen, Gewehre etc.
    - Blankwaffen: Messer. Schwerter, Dolche, Säbel etc.
    Besser wäre das Interesse an einer geografischen, epochalen oder geschichtlichen Eingrenzung als das Festlegen auf eine Waffenart.

Sie müssen bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Sammler (Rote WBK) das Bedürfnis für eben solche WBK nachweisen. Außerdem müssen Sie Ihre persönliche Eignung und eine Waffensachkunde nachweisen, sowie die dem Gesetz entsprechende Aufbewahrung. Des weiteren müssen Sie zwingend Ihr Sammelthema klar eingrenzen.

Die meisten Waffen-Behörden verlangen außerdem ein Gutachten über das angestrebtes Sammelthema, welches ausführlich auch für Laien darstellt, dass das von Ihnen beantragte Sammelthema den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung Rechnung trägt. Einige Behörden geben sich mit einem Eigengutachten zufrieden, während die allermeisten Behörden ein Sachverständigen-Gutachten verlangen.

Ein solches Privatgutachten stellen Ihnen u.a. die vom VdW e.V.* bestellten Sachverständigen oder auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gegen Honorar aus. So ein Gutachten kann teuer sein, denn der Aufwand für Recherche und Erstellung bestimmt den Preis. Das braucht Zeit. Und Zeit ist, wie wir wissen, Geld. Daher ist man gut beraten, wenn man vor der Beantragung mit einem Gutachter in Kontakt tritt der sich bereits mit Ihrem gewünschten Sammelthema beschäftigt hat und sich auf Dieses spezialisiert hat. Denn dann muss diese:r Sachverständige nicht mehr all zu umfangreich recherchieren und das spart natürlich enorm viel Zeit und Geld.
Man kann hierzu im Internet Sachverständige finden, wenn man die entsprechenden Suchbegriffe eingibt. Fragen Sie aber zunächst bei Ihrer Behörde an, welche Voraussetzungen man dort individuell für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sammler stellt. Ob ein Eigen- oder ein Privatgutachten verlangt wird und ob man Gutachten von Sachverständigen akzeptiert, die von einer Organisation (z.B. dem VdW*) bestellt worden sind.

Jede:r seriöse Gutachter:in wird Ihnen bei der Findung eines geeigneten Sammelthemas behilflich sein können. Sie sollten Wert darauf legen, dass das Gutachten speziell auf Ihre individuelle Situation erstellt wird und kein „Null-Acht-Fünfzehn“ Gutachten ist, wie man sie manchmal auf den Verkaufsplattformen angeboten bekommt.

Halten wir fest, was Sie vor der Beantragung bedenken und zur Beantragung bereits haben sollten:
- Mindestalter
- persönliche und geistige Eignung (es könnte von der Behörde ein psychologisches Gutachten verlangt werden)
- keine Vorstrafen
- Aufbewahrungskonzept: Waffentresor mit Zahlenschloss der Sicherheitsstufe 1 oder höher oder ein Waffenraum mit entsprechender Sicherung. WaffG §36, AwaffV §13
- Nachweis der Waffensachkundeprüfung
- Nachweis über die kulturhistorische Bedeutsamkeit Ihrer Sammlung, welches auch eine technische Sammlung sein kann (siehe WaffG §17 und WaffVwV zu §17) – Stichwort Glaubhaftmachung u.U. mittels Gutachten
- Sammelkonzept (Sammelplan)
- Literatur zum Thema Ihrer Sammlung. Sie sollten bereits mehrere Fachbücher gelesen haben und sich hervorragend mit diesem Thema auskennen. Unter Umständen müssen Sie einen gewissen Umfang an Fachliteratur nachweisen können.
- sind Sie bereit für unangekündigte behördliche Aufbewahrungskontrollenin unregelmäßigen Abständen in Ihrer Wohnung?

Es sei Ihnen geraten, sich ausführlich mit der Gesetzgebung sowie der Exegese der „kulturhistorischen Bedeutsamkeit“ zu befassen und sich mit den möglichen Konsequenzen auseinander setzen, die eine Waffensammlung mit sich bringt, ehe Sie Anträge stellen und Gutachten in Auftrag geben. Denn dann entstehen Ihnen bereits Kosten. Fragen Sie sich: Steht ihre Partnerin oder Ihr Partner hinter Ihnen? Nicht wenige Beziehungen scheitern an dem Thema „Waffen im Haus“. Im Idealfall betreiben Sie die Sammlung gemeinsam. Es stehen Ihnen interessante und spannende Geschichten bevor.

Sind Sie bereit? Dann stehe ich Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und helfe Ihnen auf Ihrem Weg zum Waffensammler.

 

* VdW e.V. ist die Kurzform für den Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. in Düsseldorf. Es ist einer der zahlreichen Verbände und Organisationen für Legal-Waffenbesitzer und deren Interessen. Googeln Sie einfach mal nach Waffenverbänden. Bei Einigen lohnt sich die Mitgliedschaft.